Der Mörder von Mia aus Kandel gab bei seiner Einreise als Alter 14 Jahre an.
Die medizinische Altersuntersuchung ergab im Nachhinein ein Alter von mind. 18,5 Jahren.
Der Mörder von Maria aus Freiburg gab bei seiner Einreise an 16 Jahre alt zu sein. Hier ergab das medizinische Gutachten ein mind. Alter von 25 Jahren.
Im SGB 8 steht zur Altersfeststellung von ausländischen Personen:
Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen.
Es heißt im SGB 8 “hat” und nicht “kann”.
"Die Empörung über den Antrag der AfD im Braunschweiger Rat war fraktionsübergreifend groß" heißt es in dem Artikel bei news38.
Ja, es ruft bei den Altparteien Empörung hervor, wenn die Einhaltung geltenden Rechts gefordert wird.
24. April 2018