mit Video: keine echte Bedarfskontrolle bei der Vergabe von Ateliermieten-Fördergeldern

  • Löwe_links_logo_rechts_Fraktion_BarlowBold_hell_klein AfD-Fraktion im Rat der Stadt
22. September 2023

Die Verwaltung legte Richtlinien vor, nach denen künftig Antragsteller zumindest anteilig die Mietkosten für Ateliers oder Projekträume erstattet bekommen können; diese Förderung soll für hiesige Künstler jeweils mit einem Jahr Laufzeit möglich sein und dann ebenfalls per Antrag verlängert (oder besser: ohne näheres Hinsehen durchgewunken) werden können.

Wir haben deshalb die Änderungen beantragt, spätestens nach 3 Jahren eine sehr gründliche Überprüfung der Folgeanträge vorzunehmen, und vor allem:

die Förderungen von der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation der Antragsteller abhängig zu machen.

Immerhin können auch Teilbereiche in Privatwohnungen als "Atelierräume" bezuschusst werden;

wichtiger ist jedoch, dass niemand durch ein Mietobjekt in eine prekäre Situation gerät, zu welchem er nur mit Mühe einen Eigenanteil beistehen könnte -- der Weg in die Verschuldung, weil sich jemand mit Räumlichkeiten übernommen hat, soll nicht noch durch vermeintlich großzügige Förderung provoziert werden.

Andererseits sind eventuell einige schon gut genug finanziell aufgestellt, um öffentliche Beihilfen gar nicht mehr zu benötigen. Gerecht wäre es, auch darauf zu achten.

AfD-Braunschweig