Unser Antrag: Absicherung von Fördermitteln gegen Insolvenzen (mit Video)
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
21. Mai 2024
Ganz so eindeutig ist es nicht geregelt, wenn Bezieher von Fördergeldern in eine Insolvenz geraten: dahinter steht oft ein Ratsbeschluss für die gesamte Jahressumme im Haushalt. Hat der Bezieher oder sein Insolvenzverwalter dann noch Ansprüche, wenn er zwischenzeitlich in die Pleite gerät? Die niedersächsische Rechtsprechung hat da "Nein" geurteilt - aber in einem Fall, in dem die örtliche Satzung Fortzahlungen im Insolvenzfall ausdrücklich ausgeschlossen hatte. Eine solche klare Formulierung fehlt bisher in der Braunschweiger Zuwendungsrichtlinie. Die Linksgrünen sahen dann keine Notwendigkeit zu einer Änderung, auch weil es ihnen zu bürokratisch gewesen wäre. Kann man die dann später vielleicht selbst in Haftung nehmen...?