Am 25.05.24 Infostand: 75 Jahre Grundgesetz

Sie finden uns zwischen 11:00 und 15:00 Uhr in der "Neue Straße"

  • AfD Braunschweig
23. Mai 2024

75 Jahre Grundgesetz: 75 Jahre Schutz der Bürger vor einem übergriffigen Staat und Politikern, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.

1949 kamen 4 Frauen und viele ältere und alte weiße Männer zusammen und berieten über die rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland.

Das deutsche Grundgesetz ist ohne die Länder, die Landesregierungen und Landesparlamente, nicht vorstellbar. Im Sommer 1948 erteilten die alliierten Siegermächte den elf Ländern der sog. Westzone mehr oder weniger deutlich die Aufforderung, eine neue Verfassung auszuarbeiten.

Die Ministerpräsidenten befürchteten, mit einer Verfassung die deutsche Teilung zu verfestigen. Aus diesem Grunde gab es keine verfassungsgebende Versammlung, sondern einen Parlamentarischen Rat.

Nicht das westdeutsche Volk gab sich eine Verfassung, sondern die Landtage übernahmen diese Aufgabe. 65 Vertreterinnen und Vertreter aus den Ländern kamen in Bonn zusammen. Zur Delegation aus Düsseldorf gehörte auch Konrad Adenauer (CDU), der spätere Bundeskanzler.

Den Alliierten war es wichtig, dass der neue Staat föderal organisiert ist, mit wesentlichen Kompetenzen für die deutschen Länder. Das sollte dem erneuten Entstehen eines mächtigen Zentralstaats vorbeugen.

Bezüglich des Bundesrates lagen zwei konkurrierende Ideen vor: ein Senatsmodell nach US-Vorbild, bei dem jedes Land durch gewählte Senatoren vertreten sein sollte, oder das Modell, in dem die Landesregierungen im Bundesrat sitzen.

75 Jahre später können sich die Länder gratulieren, denn sie waren maßgebliche Urheber der deutschen Verfassung - die zwar immer noch nicht so heißt, aber längst Ost und West verfassungsrechtlich vereint. Den heutigen Bund gäbe es ohne die Länder nicht.

Ein Fest für die Demokratie
Unser Grundgesetz hat 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland ermöglicht – eine Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit.
Quelle: bundesregierung

AfD will mehr Volksabstimmungen

Stephan Brandner (AfD) warf den „Altparteien“ in der Sitzung zum Grundgesetz vor, den Grundrechteteil im Grundgesetz zunehmend als störend zu empfinden. Beleg dafür seien unter anderem die Corona-Einschränkungen. „Wir von der AfD halten das Grundgesetz für existenziell für diese Demokratie. Wir sind die Demokraten“, sagte er. Die anderen Parteien wollten die oppositionelle AfD vernichten, so Brandner. Geheimdienste, Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst würden auf seine Partei „gehetzt“. Dies offenbare den erbärmlichen Zustand der Demokratie in Deutschland heute.
Brandner sprach sich des Weiteren für
mehr direktdemokratische Elemente in der Politik aus. „Wir brauchen mehr Volksabstimmungen, eine echte Gewaltenteilung und eine freie, selbstbewusste und unabhängige Justiz“, sagte er.
Quelle:bundestag.de

Ein Initiativrecht des Volkes auf Bundesebene wäre bspw. eine basisdemokratische und zeitgemäße Erweiterung der Grundrechte der Deutschen, d.h. das Volk kann vom Parlament verlangen, dass es sich mit bestimmten Themen (Migration, Ausländerpolitik, Renten etc.) zu befassen hat.

Es ist zum Beispiel nicht im Grundgesetz geregelt, wer deutscher Staatsbürger werden kann. Das aber ist entscheidend für die Zusammensetzung des Staatsvolkes – von dem schließlich alle Gewalt ausgeht.

Somit wird die Staatsbürgerschaft zum Spielball der politischen Auseinandersetzung und linker Ideologen. Den entstehenden politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden können wir allerorten wahrnehmen. Menschen, die mit diesen Missständen unzufrieden sind, können sich nur resigniert abwenden oder auswandern. Ist das gut für Demokratie, Rechtsstaat und Wirtschaft?

Heute - insbesondere nach der Übergriffigkeit der Länder und des Bundes in Zeiten von Covid 19 - wissen wir, dass gute Vorhaben keine Ewigkeitsgarantie haben. Alles, was Menschen schaffen, können sie auch wieder abschaffen oder zerstören. Daher gilt es, das Grundgesetz auf mögliche Schwachstellen zu durchleuchten.
Wobei die Auslegung des Grundgesetzes oft problematischer ist als das Grundgesetz selbst. So gibt es „Jedermanns-Rechte“ und Rechte, die explizit Deutschen zustehen. Gleichwohl kamen die Richtersprüche der Vergangenheit immer öfter dazu, diese Rechte allen, nicht nur den hier lebenden Deutschen einzuräumen.
Ein Beispiel ist das Versammlungsrecht des Artikel 8 GG: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. "

Da durch richterliche Urteile gedeckt, längst jeder hier demonstrieren darf, erleben wir immer häufiger den Import von Krisenthemen aus anderen Ländern auf unsere Straßen und damit einhergehend eine Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft, die offene Bedrohung von Juden und Volksverhetzung auf deutschen Straßen, eine Überlastung der Polizei und eine Ohnmacht des Rechtsstaates. Richtersprüche - die am einst guten Grundgesetz herumpfuschen und dadurch dessen Genialität und Friedenspotential verwässern und die Gesellschaft letztlich sogar destabilisieren - bringen letztlich Grundgesetz, Konsens und gesellschaftlichen Frieden aus der Balance und in Gefahr.

Stabilisierungspotential des Grundgesetzes erhalten

Das Grundgesetz hat die Deutschen liberalisiert, dennoch erlagen Politik und Gesellschaft auch immer wieder autoritären Versuchungen (z.B. Ausgangssperren und Kontaktverbote in der Pandemie). Die Rechtsprechung des BVerfG war in den Corona-Zeiten zu zögerlich, die Einhaltung der Grundrechte zu wahren.

Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts schreibt dermaßen detailliert den gewählten Abgeordneten und der Regierung vor, was zu tun ist, dass man leider konstatieren muss, die Richter nehmen die vom Grundgesetz gewollte parlamentarische Repräsentation in die Zange und greifen damit das GG selbst an - mittels der Verengung politischer und konsensualer Räume gewählter Abgeordneter. Richter sollen aber nicht politische Aktivisten sein oder diesen Anschein erwecken.

Verfassungsrichter sind zuweilen ebenso macht- und durchsetzungsbewusst wie Politiker – man bekommt es oft nur nicht so schnell mit, weil ihr Handwerkszeug die emotionslose Sprache der Juristerei ist.

Zum 75. Jahrestag der Verkündung und Unterzeichnung des Grundgesetzes äußert sich unser Europawahl-Kandidat René Aust:

„Das Grundgesetz hat aus Deutschland ein besseres Land gemacht. Es war und ist das Fundament für Demokratie, Rechtsstaat und Wohlstand. Besonders wichtig ist für uns das grundgesetzlich geschützte Recht auf Meinungsfreiheit. Dieses Recht steht in unserer heutigen Zeit unter Druck. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass jeder Bürger das Recht hat, seine Meinung ohne Furcht kundtun zu können.“

AfD-Braunschweig