Am 18.05.24 Infostand: Rechtsstaatlichkeit

Info-Stand zwischen 11:00 und 15:00 in der "Neue Straße"

  • AfD Braunschweig
13. Mai 2024

Es steht nicht gut um die Rechtsstaatlichkeit in der EU und im Land. Wir sind Rechtstaatspartei und werden das ändern - mit Ihrer Hilfe.

Die Freibad-Saison steht vor der Tür – und wie seit 2015 üblich, beginnt damit auch dort die Saison für Übergriffe aller Art. Unsere Freibäder haben sich bundesweit zu Brennpunkten der verfehlten Sicherheits- und Migrationspolitik der Ampel-Koalition entwickelt.

Die Freibäder, einst Orte der Freizeit und des unbeschwerten Vergnügens, sind mittlerweile Schauplätze der Unfreiheit geworden. Frauen im Burkini, Massenschlägereien, Gewaltausbrüche und sexuelle Übergriffe, vorrangig von Menschen mit Migrationshintergrund – für diese Missstände gibt es unzählige Belege. Dennoch ignoriert die Ampel diese Realität und sucht stattdessen Ausreden oder stempelt notwendige Diskussionen und realitätsgetreue Darstellungen als “rassistisch” ab. Doch es muss klar sein: Sicherheit und Ordnung in unseren Freibädern sind kein Rassismus, sondern ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit und des Bürgerschutzes. Anstatt der Ampel-Politik des Wegsehens benötigen wir entschlossene Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit und des Vertrauens der Bürger in ihre öffentlichen Einrichtungen.

Die AfD fordert eine umgehende Kehrtwende in der Sicherheitspolitik.

Wir stehen für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit. Nur so kann das Vertrauen in die staatliche Ordnung wiederhergestellt und die innere Sicherheit gewährleistet werden.

Zum Thema Rechtsstaat fallen Ihnen bestimmt sofort ein paar wichtige, einige entscheidende Dinge ein. Dinge, die uns von einem Unrechtsstaat unterscheiden und uns Bürger vor Willkür schützen.

Das Recht muss für alle gleich sein oder der Staat hat sich an Recht und Gesetz zu halten, als Beispiel. Ebenso kann man als Bürger erwarten, dass die Justiz unabhängig von politischen Einflüssen ist, oder?

Richter dürfen nicht willkürlich urteilen und haben sich für – von ihnen begangene Rechtsbeugungen – zu verantworten.

Rechtsstaatlichkeit und Bürgerschutz herstellen

Zu den Fakten:

In Deutschland ist die Ernennung der Richter politisch beeinflusst.
Im Süden, also in Bayern ist das Justizministerium – und damit eine politische Behörde - für die Einstellung der Richter zuständig. Im hohen Norden, in Hamburg ist das Oberlandesgericht unter Mitbestimmung des Justizsenators zuständig.

Vorschläge für die Ernennung von Bundesrichtern können vom zuständigen Bundesminister oder auch von den Mitgliedern des Richterwahlausschusses ausgehen, § 10 RiWG.

Dem Richterwahlausschuss des Bundes gehören die Justizminister der Länder und 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder an.
Die Richter werden dann in geheimer Abstimmung gewählt, § 125 Abs. 1 GVG und nach Zustimmung des zuständigen Bundesministers vom Bundespräsidenten ernannt (Art. 60 GG).
Diese Verfahrensweise wird vom Deutschen Richterbund kritisiert, der einen zunehmenden Einfluss der Exekutive auf die Justiz beklagt.

Die Ernennung sollte nach dem Willen der Richter über von der Exekutive unabhängigen Gremien ausschließlich nach Eignung- und Befähigung erfolgen. Kritisiert werden demgegenüber Intransparenz und Kungelei.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde stellte in diesem Zusammenhang eine „Parteienpatronage“ fest. Richter am BVerfG werden von Politikern „ausgekungelt“.

Welchen Einfluss politischer Absprachen auf die Ernennung von Richtern haben zeigt sich besonders bei den Richtern des BVerfG – und dann natürlich mehr oder weniger direkt in deren Urteilen.
Regelmäßige Treffen zwischen Regierung (Exekutive) und Judikative zum Essen sind bspw. erst vor ein paar Jahren unter Merkel bekannt geworden.

Entspricht dieses Gebaren Ihrer Vorstellung von Gewaltenteilung?

Wonach die gesetzgebende Gewalt (z. B. das Parlament), die ausführende Gewalt (die Regierung) und die richterliche Gewalt (z. B. das Verfassungsgericht) von unterschiedlichen Menschen ausgeübt werden und zu trennen sind.

Deutschland hat keine weiße Weste

Europarat und Europäischen Union empfehlen für die Auswahl der Richter, dass die zuständige Behörde von der Exekutive unabhängig sein soll.

In einigen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden ist dies weitgehend der Fall, in Deutschland nicht.

Der Deutsche Richterbund mahnt daher auch für die Bunderepublik eine unabhängige Selbstverwaltung der Justiz auch bei Ernennung der Richter an.

Ganz ähnlich verhält es sich mit der „Unabhängigkeit“ der Staatsanwaltschaften:

Für die deutsche Justiz gab es im Sommer 2019 einen weiteren peinlichen Moment: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sprach deutschen Staatsanwaltschaften das Recht ab, Europäische Haftbefehle auszustellen. Grund: Staatsanwälte in Deutschland seien nicht unabhängig genug, weil sie den Weisungen ihrer Landesjustizminister unterworfen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 27.5.2019 – C-508/18 u.a., ZAP EN-Nr. 381/19).

Auf Deutsch: es handelt sich um eine weisungsgebundene Justiz.

Der einzelne Staatsanwalt ist überhaupt nicht unabhängig. Er ist eingebunden in eine straffe Hierarchie und muss den Weisungen seiner Vorgesetzten folgen. Die Spitze einer Staatsanwaltschaft besteht aus einem leitenden Oberstaatsanwalt, der auch Einfluss nehmen kann. Über allem wachen die Generalstaatsanwälte, die jeweils für einen OLG-Bezirk zuständig sind. Auch sie sind weisungsbefugt. Und über den Generalstaatsanwälten stehen die Landesjustizminister - (zumeist links-grüne) Politiker, die ebenfalls weisungsbefugt sind.

Oft machen die Minister vom Weisungsrecht aber kaum Gebrauch. Es wird subtiler gesteuert – über Berichtspflichten, "Ratschläge" und fachliche Einschätzungen.

In Bezug auf Menschenrechte, Rechtsfrieden und Gleichheitsgrundsatz ist auch klar, dass jeder vor Gericht gleichbehandelt wird – unabhängig von Religion, Geschlecht, Herkunft etc.
Ist das wirklich so?
Haben Sie schon einmal vom sogenannten Kulturrabatt gehört?

Strafmildernd wird beispielsweise berücksichtigt, dass ein radikal-religiöser Hintergrund besteht oder archaische Vorstellungen von „Ehre“ über dem Wert eines Menschenlebens stehen.

Der „Kulturrabatt“ bezeichnet den Fall, dass ein Straftäter nicht die Strafe erhält, die der Tat angemessen ist. Viele unfassbare Urteile, zumeist Strafminderungen, Bewährungsstrafen oder gar Freisprüche sind in der Vergangenheit die Folge gewesen.

Jeder weiß, „Der Staat hat sich an Recht und Gesetz zu halten.“

Sie kennen den Artikel 16 a des Grundgesetzes;
Hält sich der Staat wirklich, wie vorgeschrieben, daran?

Der Europäische Gerichtshof setzt sich mittels der „Lehre vom Vorrang des Unionsrechts“ eigenmächtig über die Verfassungen und Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten hinweg. Warum eigenmächtig?

Weil dieser Vorrang des EU-Rechts nie in den Verträgen vereinbart wurde!

Allerdings wurde in den Gründungsverträgen vereinbart, dass das innere und äußere Grenzregime der EU-Staaten und die Asyl- und Einwanderungspolitik an die EU übertragen werden.

Während das Nicht-Vereinbarte funktioniert, funktioniert das Vereinbarte hingegen nicht - denn die EU ist ganz offensichtlich seit vielen Jahren nicht in der Lage, die Migrationsprobleme zu lösen. Die Probleme und Sicherheitsrisiken nehmen fortlaufend zu.

AfD-Braunschweig